Entlastungsbetrag in Krefeld
Sie möchten Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung nutzen und fragen sich, ob die Pflegekasse Kosten übernimmt? Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann hierfür infrage kommen. WIKA ist in NRW als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Fragen Sie vor der Buchung klären sollten und wie eine Erstattung grundsätzlich vorbereitet wird.
Unverbindlich beraten lassenVoraussetzungen und Höhe des Entlastungsbetrags
Bei häuslicher Pflege besteht ab Pflegegrad 1 ein Anspruch auf bis zu 131 Euro monatlich für geeignete Leistungen. Der Betrag ist zweckgebunden; er wird nicht pauschal als frei verfügbares Geld ausgezahlt. Maßgeblich sind Ihr persönlicher Anspruch, das noch verfügbare Budget und die tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach Ihrem aktuellen Stand, insbesondere wenn Sie bereits andere Angebote nutzen. Die hier genannten Informationen entsprechen dem Stand vom 24. Oktober 2026.
Welche Rolle spielt die Anerkennung in NRW?
Für Angebote zur Unterstützung im Alltag gelten landesrechtliche Voraussetzungen. In NRW richtet sich die Anerkennung nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung. WIKA verfügt über die entsprechende Anerkennung. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede beliebige Tätigkeit oder jeder Rechnungsbetrag automatisch übernommen wird. Wir besprechen deshalb vor dem Einsatz, welche Leistung Sie benötigen und wie diese dem anerkannten Angebot zugeordnet werden kann. Bei offenen Fragen zu Ihrer Erstattung ist die Pflegekasse die zuständige Ansprechstelle.
Antrag und Vorbereitung: erst klären, dann buchen
Der gesetzliche Anspruch und die praktische Abwicklung sind zu unterscheiden. Lassen Sie sich von Ihrer Pflegekasse erklären, welche Unterlagen sie für die Erstattung benötigt und ob ein eigenes Formular verwendet werden soll. Besteht noch kein Pflegegrad, klären Sie zunächst mit der Pflegekasse die Beantragung und Begutachtung. Für unser Erstgespräch helfen Angaben zum Wohnort, zur gewünschten Unterstützung und zu den passenden Zeiten. Bitte schicken Sie über das allgemeine Kontaktformular keine medizinischen Unterlagen.
Rechnung, Erstattung und mögliche Direktabrechnung
Vereinbarte Leistungen werden nachvollziehbar dokumentiert und abgerechnet. Für eine Kostenerstattung reichen Sie die erforderlichen Rechnungen und Nachweise bei Ihrer Pflegekasse ein. Eine direkte Abrechnung durch den Anbieter setzt eine gesonderte Vereinbarung und gegebenenfalls eine Abtretungserklärung voraus; klären Sie diese Möglichkeit vorab mit WIKA und Ihrer Pflegekasse. Lassen Sie sich erläutern, welche Kosten aus Ihrem Budget gedeckt werden und welche privat verbleiben könnten. Eine vollständige Übernahme wird hier nicht zugesagt.
Nicht genutztes Budget und persönliche Beratung
Nicht verbrauchte Beträge können unter den gesetzlichen Bedingungen übertragen werden; Restbeträge eines Jahres sind grundsätzlich bis Ende Juni des Folgejahres nutzbar. Lassen Sie sich verbleibende Ansprüche und Fristen individuell bestätigen. WIKA unterstützt Sie in Krefeld und den genannten Nachbarorten mit passenden Leistungen im Alltag. Rufen Sie uns unter +49 1578 913 61 77 an oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch über das Kontaktformular. Allgemeine Informationen ersetzen keine Entscheidung der Pflegekasse über Ihren Einzelfall.
Häufige Fragen
Ist der Entlastungsbetrag ein Pflegegeld?
Nein. Es handelt sich um eine zweckgebundene Erstattung für geeignete Aufwendungen. Pflegegeld ist eine andere Leistung.
Kann ich auch privat buchen?
Ja. Aufgaben, Termine und private Abrechnung werden individuell vereinbart. Besprechen Sie mögliche Eigenanteile vor der Buchung.
Quellen und Stand
Geprüft am 24. Oktober 2026. Maßgeblich sind die geltenden Vorschriften und die individuelle Auskunft Ihrer Pflegekasse.